AGB
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1. Allgemeine Bestimmungen
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle vertraglichen Beziehungen zwischen Per- Eric Mohns, nachstehend kurz „PEM“ genannt, und dem Kunden/ Vertragspartner, nachstehend „Teilnehmer“ genannt. Individualvereinbarungen oder die "Besonderen Vertragsbedingungen" haben Vorrang.
1.2 Die vorliegenden Geschäftsbedingungen haben Vorrang vor entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Teilnehmers. AGB des Teilnehmers, die nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt werden, verpflichten die PEM auch dann nicht, wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wurde.
2. Vertragsabschluss
2.1 Verträge werden zwischen der PEM und dem Kunden (Teilnehmer) geschlossen. Kunden können natürliche oder juristische Personen sein. Der Kunde kann die vertraglich vereinbarten Leistungen persönlich entgegennehmen. Er ist berechtigt, eine andere geeignete Person zu benennen, die an den Veranstaltungen (z. B. Coachings & Workshops) teilnehmen kann. Der Kunde bleibt in diesem Fall jedoch Vertragspartner und damit Teilnehmer. Er steht in vollem Umfang für das Verhalten der von ihm benannten Person ein, es sei denn, es wird mit ihm ein separater Vertrag geschlossen.
2.2 Die Veranstaltungsanmeldung erfolgt durch das vollständige wahrheitsgemäße Ausfüllen und Übersenden der durch die PEM vorgegebenen Anmeldeformulare oder durch Online-Anmeldungen über die Webseite der PEM. Die Übersendung der Anmeldeformulare kann per Email, auf dem Postweg, per Fax oder durch Übergabe erfolgen.
2.3 Der Vertrag wird durch schriftliche Kommunikationsformen, die eindeutig die vereinbarte Anmeldung bestätigen, zwischen der PEM und dem Teilnehmer geschlossen. Eine etwaige Anmeldebestätigung kann per Post, per Fax oder per E-Mail erfolgen.
2.4 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages sind nur dann wirksam, wenn sie durch die PEM schriftlich bestätigt werden. Die Aufhebung dieses Formerfordernisses bedarf der Schriftform.
3. Leistungen der PEM
3.1 Die PEM erbringt die Leistungen selbst oder durch eigene Mitarbeiter. Sie ist außerdem berechtigt, die Leistungen durch freie Mitarbeiter zu erbringen.
3.2 Der Teilnehmer kann sich über Umfang, Form, Thematik und Ziel der Leistungen auf der Website der PEM informieren bzw. die Leistungen werden mit ihm in Beratungsprozessen individuell entwickelt und vereinbart. Bei unternehmensspezifischen Workshops gilt die jeweils vereinbarte Konzeption. Etwaige weitere Informationen kann der Teilnehmer bei der PEM anfordern.
3.3 Die jeweiligen Veranstaltungsorte und der jeweilige Mitarbeite werden dem Teilnehmer rechtzeitig vor Beginn mitgeteilt. Die PEM behält sich vor, Veranstaltungen räumlich und/oder zeitlich zu verlegen, Programme zu ändern oder einen Wechsel in der Person des jeweiligen Mitarbeiters vorzunehmen. Soweit durch diese Änderungen das Veranstaltungsziel nicht wesentlich gefährdet wird, steht dem Teilnehmer kein außerordentliches Kündigungs-, Rücktritts- bzw. Minderungsrecht zu.
3.4 Die PEM ist berechtigt, insbesondere bei zu geringen Anmeldungen, bei Ausfall eines Mitarbeiters oder bei nicht vorhersehbarem Ausfall der Unterrichtsräumlichkeiten, die Veranstaltung abzusagen oder zu verschieben.
Die PEM schließt ausdrücklich ein etwaiges Beschaffungsrisiko oder eine Garantie zur Durchführung der Veranstaltungen aus. Muss ein Coaching oder Workshop aus vorgenannten Gründen oder aus anderen Gründen abgesagt werden, ist die PEM berechtigt, dem Teilnehmer einen Ersatztermin vorzuschlagen. Der Teilnehmer verpflichtet sich, innerhalb einer Woche nach Bekanntgabe der Ersatzveranstaltung, seine Teilnahme für die Ersatzveranstaltung schriftlich abzusagen, sollte er an dieser nicht teilnehmen können oder wollen (ausgeschlossen Punkt 9.6 "Höhere Gewalt"). Andernfalls bleibt er zur Zahlung der Vergütung verpflichtet. Sagt der Teilnehmer rechtzeitig seine Teilnahme ab, hat er Anspruch auf Rückzahlung seiner bereits gezahlten Vergütung.
3.5 Weitergehende Ansprüche auf Ersatz- oder Folgekosten, insbesondere Fahrt- und Übernachtungskosten oder Verdienstausfall, die sich aus der berechtigten Absage ergeben könnten, hat der Teilnehmer nicht.
3.6 In den Honoraren und Kursgebühren sind, sofern nicht anders vereinbart, folgende Leistungen nicht enthalten:
a. Übernachtungen
b. Reisekosten
c. Verpflegung der Teilnehmer
d. Raum- und Raumnebenkosten.
3.7 Die PEM versichert, dass weder er selber, noch die von ihm eingesetzten Mitarbeiter Mitglieder von Scientology sind oder jemals deren Kurse besucht haben; sie nicht nach den Technologien von L. Ron Hubbard arbeiten; weder ihre Mitarbeiter noch eingesetzten Dozenten nach der Technologie von L. Ron Hubbard geschult werden oder schulen bzw. keine Kurse und/oder Seminare / Kongresse nach der Technologie von L. Ron Hubbard besucht haben; sowie die Technologie von L. Ron Hubbard zur Führung eines Unternehmens (zur Durchführung ihrer Veranstaltungen) ablehnen; und diese Erklärung genauso für andere Sekten jeglicher Art gilt.
4. Urheberrechte
4.1 Sämtliche Publikationen, insbesondere Seminarinhalte, Seminarunterlagen und Prospekte von der PEM und seiner Dozenten sind urheberrechtlich geschützt. Gleiches gilt für Ton- oder Bild- oder Videoaufzeichnungen der Trainingsarbeit. Der Teilnehmer ist berechtigt, die im Rahmen seines gebuchten und bezahlten Seminars erhaltene Informationen und Publikationen für eigene Zwecke zu nutzen.
4.2 Dem Teilnehmer ist es untersagt, Unterlagen an Dritte weiterzugeben oder für Dritte, sei es entgeltlich oder unentgeltlich, zu vervielfältigen. Der Teilnehmer wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass die Verletzung des Urheberrechts Schadensersatz- und Unterlassungspflichten begründet, sowie strafrechtlich verfolgt werden kann.
5. Versicherung des Teilnehmers
Der Teilnehmer versichert, dass weder er, noch die von ihm benannte Person einer der in 3.6 genannten Sekten angehört bzw. in Kenntnis der Sektenzugehörigkeit des Veranstalters an solchen Kursen oder Schulungen teilgenommen hat.
Gleichfalls versichert der Teilnehmer, in jeder Hinsicht uneingeschränkt körperlich und geistig gesund zu sein. Auf jede Vorerkrankung, Erkrankung, bzw. jedes mögliche bestehende Gesundheitsrisiko bzw. neu entstehende Gesundheitsrisiko sowie akute oder in den vergangenen 24 Monaten ansteckend physische Erkrankung oder einmalig oder wiederkehrende psychische ärztliche Betreuung, auch Rauschgift- oder Arznei-Konsum, ist der PEM vor Kursbeginn schriftlich mitzuteilen.
6. Rechte der PEM
6.1 Die PEM und ihre etwaigen Mitarbeiter behalten sich ausdrücklich das Recht vor, das Vertragsverhältnis bei einer unrichtigen Versicherung nach 5., bei Störungen der Veranstaltung oder bei strafbaren Handlungen gegenüber der PEM, der anderen Teilnehmern (z. B. Diebstahl) anzufechten oder außerordentlich zu kündigen und den Teilnehmer von der weiteren Teilnahme auszuschließen. Die Coaching oder Workshopgebühr ist in diesem Fall vollständig zu entrichten. Die PEM behält sich in diesem Falle weitere Schadensersatzansprüche ausdrücklich vor.
6.2 Die PEM ist berechtigt, ihre Dienstleistungen auch Mitbewerbern des Teilnehmers anzubieten.
7. Teilnehmerverhalten
7.1 Den Teilnehmern sind während des Coachings und Workshops jegliche kommerzielle Tätigkeiten untersagt. Es ist daher unter keinen Umständen erlaubt, eigene Produkte und/oder Dienstleistung in irgendeiner Form innerhalb und außerhalb der Coachings und Workshops anzubieten, zu verkaufen oder zu verschenken. Bei Verstoß behält sich die PEM vor den Teilnehmer vom Seminar auszuschließen ohne Anspruch auf Rückerstattung.
Verboten sind während des Workshops jede Art von Film- und Fotoaufnahmen, es sei denn, die PEM gestattet dies ausdrücklich. Werden im Nachhinein Verstöße gegen diese Bedingung bekannt, z.B. durch Veröffentlichung von Aufnahmen, behält sich die PEM rechtliche Schritte, z.B. Schadensersatzforderungen vor.
8. Zahlungsbedingungen
8.1 Es gelten die bei Vertragsabschluss vereinbarten Preise. Alle Preise verstehen sich, wenn nicht ausdrücklich schriftlich angegeben, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer von 19%.
8.2 Soweit bei Vertragsabschluss keine andere schriftliche Regelung getroffen ist, werden die Teilnehmergebühren mit Zugang der Teilnahmebestätigung und/ oder der Rechnung ohne Abzug sofort fällig.
8.3 Der Teilnehmer kommt nach Fälligkeit, unabhängig vom Verzugseintritt nach 8.2 (§ 286 II 2 BGB), durch Mahnung oder spätestens 30 Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung, in Zahlungsverzug.
8.4 Bei Zahlungsverzug hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Teilnahme an der Veranstaltung. Die PEM ist berechtigt, den Teilnehmer während des Zahlungsverzugs im Rahmen ihres Zurückbehaltungsrechts von der Veranstaltung auszuschließen.
8.5 Während des Zahlungsverzuges ist die PEM berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz bei Verbrauchern und von 8 Prozentpunkten über dem Basisansatz bei Unternehmen geltend zu machen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist hierdurch nicht ausgeschlossen.
9. Widerrufs- und Rücktrittsrecht
Die Widerrufsfrist selbst beträgt gemäß § 355 I BGB zwei Wochen und beginnt mit Absendung der Anmeldung. Beleg hierfür ist das Datum auf der Anmeldung. Der Widerruf ist schriftlich entweder per Mail an coaching@pemyourway.de oder schriftlich an: Per- Eric Mohns, Feldkamp 8, 21244 Buchholz i.d.N zu senden.
Der Widerruf bedarf keiner Begründung. Zur Wahrung der Frist genügt die fristgerechte Absendung des Widerrufs. Nach Eingang des Widerrufs sind wir gesetzlich verpflichtet eventuelle Zahlungen zurückzuerstatten.
9.1 Unabhängig vom vorgenannten Widerrufsrecht bleibt dem Teilnehmer ein Rücktrittsrecht nach folgenden Maßgaben vorbehalten:
a. Der Rücktritt ist schriftlich gegenüber der PEM zu erklären. Ein kostenloser Rücktritt von dem Vertrag ist nicht möglich.
b. Bei Rücktritt von 90 (oder mehr) Tagen vor Veranstaltungsbeginn, werden 20% des Gesamtbetrages einbehalten.
c. Bei Rücktritt von weniger als 60 Tagen vor Veranstaltungsbeginn werden 50% des Gesamtbetrages einbehalten.
d. Bei Rücktritt innerhalb 30 Tagen vor Veranstaltungsbeginn ist der volle Betrag der vereinbarten Veranstaltungsgebühr zu zahlen.
9.2 Mit dieser Gebühr sind die Bearbeitungskosten, Aufwendungen und Schadensersatz abgegolten. Bis dahin geleistete Zahlungen werden mit der Stornogebühr verrechnet. Dem Teilnehmer bleibt ausdrücklich der
Nachweis gestattet, ein Schaden oder eine Wertminderung sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale.
9.3 Ist eine bestimmte (Mindest-) Lehrgangsdauer vereinbart, ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.
9.4. Im Falle einer Veranstaltung für die externe Räumlichkeiten angemietet werden, gelten Sonder-Rücktrittsrechte:
a. Der Rücktritt ist schriftlich gegenüber der PEM zu erklären. Ein kostenloser Rücktritt von dem Vertrag ist nicht möglich.
b. Bei Rücktritt von 180 (oder mehr) Tagen vor Veranstaltungsbeginn, werden 40% des Gesamtbetrages einbehalten.
c. Bei Rücktritt von weniger als 180 Tagen vor Veranstaltungsbeginn werden 80% des Gesamtbetrages einbehalten.
d. Bei Rücktritt innerhalb 90 Tagen vor Veranstaltungsbeginn ist der volle Betrag der vereinbarten Veranstaltungsgebühr zu zahlen.
9.5. Höhere Gewalt
Im Falle von Höherer Gewalt, die nicht die PEM zu verantworten hat, hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Rückzahlung der Workshop-Gebühren. Individuelle Kulanzregelungen der Terminverlegung werden ausschließlich schriftlich getroffen.
10. Daten
10.2 Dem Teilnehmer ist bekannt, dass die für die Vertragsabwicklung erforderlichen Daten von der PEM gespeichert werden. Mit der Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer mit der Verarbeitung seiner Daten einverstanden. Die Daten werden von der PEM nicht an Dritte weitergegeben.
10.3 Die PEM verpflichtet sich zur Geheimhaltung sämtlicher relevanter Vorgänge, die durch die Zusammenarbeit mit dem Teilnehmer bekannt geworden sind, sofern dem nicht dringende und berechtigte Interessen entgegenstehen (zum Beispiel Durchsetzung von Gebührenforderungen).
10.4 Sofern der Teilnehmer eingewilligt hat, nutzt die PEM ihre Bestandsdaten zu folgenden Zwecken:
► Marktforschung
► Verbesserung der Leistungen
► Gestaltung von neuen Produkten
► Kundenberatung
11. Haftung
11.1 Der Teilnehmer wird aufgefordert, auf seine persönlichen Gegenstände zu achten. Für den Verlust oder den Diebstahl von persönlichen Gegenständen der Teilnehmer haftet die PEM nicht bzw. nur bis zur Höhe einer etwaig bestehenden Versicherungssumme.
11.2 Die PEM ist um die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Lehrinhalte bemüht. Der Teilnehmer wird jedoch darauf hingewiesen, dass sich durch Änderungen der Rechtslage, wissenschaftlicher Ansichten oder im Einzelfall andere Beurteilungen ergeben können.
11.3 Die PEM haftet für Schäden, die durch ihn oder durch seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht werden. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die PEM nur auf den typischerweise eintretenden, vorhersehbaren Schaden und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Der Schadensbetrag ist je Einzelfall auf die Veranstaltungsgebühr begrenzt. Soweit eine Versicherung der PEM einen höheren Schadensersatz leistet, ist der Schadensersatzanspruch - auch für die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit - auf die Versicherungsleistung begrenzt. Eine weitere Haftung ist ausgeschlossen.
11.4 Der Teilnehmer darf gegen Forderungen der PEM nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigen festgestellten Forderungen aufrechnen.
12. Verjährung
Mit Ausnahme der Haftung wegen Vorsatzes vereinbaren die Parteien eine Erleichterung der Verjährung von 3 Jahren auf 6 Monate. Die Verjährungsfrist beginnt spätestens mit Veranstaltungsende.
13. Sonstige Bestimmungen
13.1 Das Vertragsverhältnis unterliegt ausschließlich dem geltenden Recht der Bundesrepublik Deutschland.
13.2 Der Verzicht auf die zusätzlichen und expliziten Aufführungen der verschiedenen Gender Formen bedeutet keine Diskriminierung und ist ausschließlich auf den verbesserten Sprachfluss zurückzuführen.
13.3 Ist der Teilnehmer Kaufmann gilt als Gerichtsstand der Sitz der PEM in Buchholz i.d.N als vereinbart.
13.4 Sollte(n) eine oder mehrere Bestimmung(en) des Vertrages oder dieser AGB unwirksam sein oder ihre Rechtswirkung später verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An Stelle der unwirksamen Bestimmungen gilt, soweit rechtlich zulässig, eine andere angemessene Regelung, welche wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was die Vertragspartner vereinbart haben.
Stand: 2021