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AGB

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1.      Allgemeine Bestimmungen

1.1     Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle vertraglichen Beziehungen zwischen Per- Eric Mohns, nachstehend kurz „PEM“ genannt, und dem Kunden/ Vertragspartner, nachstehend „Teilnehmer“ genannt. Individualvereinbarungen oder die "Besonderen Vertragsbedingungen" haben Vorrang.

1.2     Die vorliegenden Geschäfts­bedingungen haben Vorrang vor ent­gegen­stehenden Allgemeinen Geschäfts­beding­ungen des Teilnehmers. AGB des Teilnehmers, die nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt werden, verpflichten die PEM auch dann nicht, wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wurde.

2.      Vertragsabschluss

2.1     Verträge werden zwischen der PEM und dem Kunden (Teilnehmer) geschlossen. Kunden können natürliche oder juristische Personen sein. Der Kunde kann die vertraglich vereinbarten Leistungen persönlich entgegennehmen. Er ist berechtigt, eine andere geeignete Person zu benennen, die an den Veranstaltungen (z. B. Coach­ings & Workshops) teilnehmen kann. Der Kunde bleibt in diesem Fall jedoch Vertragspartner und damit Teilnehmer. Er steht in vollem Umfang für das Verhalten der von ihm benannten Person ein, es sei denn, es wird mit ihm ein separater Vertrag geschlossen.

2.2     Die Veranstaltungsanmeldung erfolgt durch das vollständige wahrheitsgemäße Ausfüllen und Übersenden der durch die PEM vorge­gebenen Anmeldeformulare oder durch Online-Anmeldungen über die Webseite der PEM. Die Übersendung der Anmeldeformulare kann per Email, auf dem Postweg, per Fax oder durch Übergabe erfolgen.

2.3     Der Vertrag wird durch schriftliche Kommunikations­formen, die eindeutig die vereinbarte Anmeldung bestätigen, zwischen der PEM und dem Teilnehmer geschlossen. Eine etwaige Anmeldebestätigung kann per Post, per Fax oder per E-Mail erfolgen.

2.4     Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages sind nur dann wirksam, wenn sie durch die PEM schriftlich bestätigt werden. Die Aufhebung dieses Formerfordernisses bedarf der Schriftform.

3.      Leistungen der PEM

3.1     Die PEM erbringt die Leistungen selbst oder durch eigene Mitarbeiter. Sie ist außerdem berech­tigt, die Leistungen durch freie Mit­arbeiter zu erbringen.

3.2     Der Teil­nehmer kann sich über Umfang, Form, Thematik und Ziel der Leistungen auf der Website der PEM informieren bzw. die Leistungen werden mit ihm in Beratungs­prozessen individuell entwickelt und vereinbart. Bei unternehmens­spezifischen Workshops gilt die jeweils vereinbarte Konzeption. Etwaige weitere Informationen kann der Teilnehmer bei der PEM anfordern.

3.3     Die jeweiligen Veranstaltungs­orte und der jeweilige Mitarbeite werden dem Teil­nehmer rechtzeitig vor Beginn mitgeteilt. Die PEM behält sich vor, Veranstaltungen räumlich und/oder zeitlich zu verlegen, Programme zu ändern oder einen Wechsel in der Person des jeweiligen Mitarbeiters vor­zu­nehmen. Soweit durch diese Änderungen das Veranstaltungs­ziel nicht wesentlich gefährdet wird, steht dem Teilnehmer kein außer­ordent­liches Kündigungs-, Rücktritts- bzw. Minderungs­recht zu.
 

3.4     Die PEM ist berechtigt, insbesondere bei zu geringen Anmel­dungen, bei Ausfall eines Mitarbeiters oder bei nicht vorher­sehbarem Ausfall der Unterrichts­räumlich­keiten, die Veran­staltung abzusagen oder zu verschieben.

Die PEM schließt ausdrücklich ein etwaiges Beschaffungs­risiko oder eine Garantie zur Durch­führung der Veranstal­tungen aus. Muss ein Coaching oder Workshop aus vorgenannten Gründen oder aus anderen Gründen abgesagt werden, ist die PEM berechtigt, dem Teilnehmer einen Ersatz­termin vorzuschlagen. Der Teilnehmer verpflichtet sich, innerhalb einer Woche nach Bekannt­gabe der Ersatz­veranstaltung, seine Teilnahme für die Ersatz­veranstaltung schriftlich abzusagen, sollte er an dieser nicht teilnehmen können oder wollen (ausgeschlossen Punkt 9.6 "Höhere Gewalt"). Andernfalls bleibt er zur Zahlung der Vergütung verpflichtet. Sagt der Teil­nehmer recht­zeitig seine Teilnahme ab, hat er Anspruch auf Rückzahlung seiner bereits gezahlten Vergütung.

3.5     Weiter­gehende Ansprüche auf Ersatz- oder Folge­kosten, insbe­sondere Fahrt- und Übernachtungs­kosten oder Verdienst­ausfall, die sich aus der berechtigten Absage ergeben könnten, hat der Teilnehmer nicht.

3.6     In den Honoraren und Kursgebühren sind, sofern nicht anders vereinbart, folgende Leistungen nicht enthalten:

a. Übernachtungen

b. Reisekosten

c. Verpflegung der Teilnehmer

d. Raum- und Raumnebenkosten.

3.7     Die PEM versichert, dass weder er selber, noch die von ihm eingesetzten Mitarbeiter Mit­glieder von Scientology sind oder jemals deren Kurse besucht haben; sie nicht nach den Technologien von L. Ron Hubbard arbeiten; weder ihre Mitarbeiter noch eingesetzten Dozenten nach der Technologie von L. Ron Hubbard geschult werden oder schulen bzw. keine Kurse und/oder Seminare / Kongresse nach der Techno­logie von L. Ron Hubbard besucht haben; sowie die Technologie von L. Ron Hubbard zur Führung eines Unter­nehmens (zur Durchführung ihrer Veranstaltungen) ablehnen; und diese Erklärung genauso für andere Sekten jeglicher Art gilt.

4.      Urheberrechte

4.1     Sämtliche Publikationen, insbesondere Seminar­inhalte, Seminar­unterlagen und Prospekte von der PEM und seiner Dozenten sind urheberrechtlich geschützt. Gleiches gilt für Ton- oder Bild- oder Video­aufzeichnungen der Trainings­arbeit. Der Teilnehmer ist berechtigt, die im Rahmen seines gebuchten und bezahlten Seminars erhaltene Informationen und Publikationen für eigene Zwecke zu nutzen.

4.2     Dem Teilnehmer ist es untersagt, Unterlagen an Dritte weiterzugeben oder für Dritte, sei es entgelt­lich oder unent­geltlich, zu vervielfältigen. Der Teilnehmer wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass die Verletzung des Urheber­rechts Schadensersatz- und Unterlassungs­pflichten begründet, sowie strafrechtlich verfolgt werden kann. 

5.      Versicherung des Teilnehmers

Der Teilnehmer versichert, dass weder er, noch die von ihm benannte Person einer der in 3.6 genannten Sekten angehört bzw. in Kenntnis der Sektenzugehörigkeit des Veranstalters an solchen Kursen oder Schulungen teilgenommen hat.

Gleichfalls versichert der Teilnehmer, in jeder Hinsicht uneinge­schränkt körperlich und geistig gesund zu sein. Auf jede Vorer­krankung, Erkrankung, bzw. jedes mögliche bestehende Gesundheits­risiko bzw. neu entstehende Gesundheits­risiko sowie akute oder in den vergangenen 24 Monaten ansteckend physische Erkrankung oder einmalig oder wiederkehrende psychische ärztliche Betreuung, auch Rauschgift- oder Arznei-Konsum,  ist der PEM vor Kurs­beginn schriftlich mitzuteilen.

6.      Rechte der PEM

6.1     Die PEM und ihre etwaigen Mitarbeiter behalten sich ausdrücklich das Recht vor, das Vertrags­verhältnis bei einer unrichtigen Ver­sicherung nach 5., bei Störungen der Veranstaltung oder bei strafbaren Handlungen gegenüber der PEM,  der anderen Teil­nehmern (z. B. Diebstahl) anzufechten oder außerordentlich zu kündigen und den Teilnehmer von der weiteren Teilnahme auszu­schließen. Die Coaching oder Workshop­gebühr ist in diesem Fall vollständig zu entrichten. Die PEM behält sich in diesem Falle weitere Schadens­ersatz­ansprüche ausdrücklich vor.

6.2     Die PEM ist berechtigt, ihre Dienst­leistungen auch Mit­bewerbern des Teilnehmers anzubieten.

7.      Teilnehmerverhalten

7.1     Den Teilnehmern sind während des Coachings und Workshops jegliche kommerzielle Tätigkeiten untersagt. Es ist daher unter keinen Umständen erlaubt, eigene Produkte und/oder Dienstleistung in irgend­einer Form innerhalb und außerhalb der Coachings und Workshops anzubieten, zu verkaufen oder zu verschenken. Bei Verstoß behält sich die PEM vor den Teilnehmer vom Seminar auszuschließen ohne Anspruch auf Rückerstattung.

Verboten sind während des Workshops jede Art von Film- und Fotoaufnahmen, es sei denn, die PEM gestattet dies ausdrücklich. Werden im Nachhinein Verstöße gegen diese Bedingung bekannt, z.B. durch Veröffent­lichung von Aufnahmen, behält sich die PEM rechtliche Schritte, z.B. Schadens­ersatz­forderungen vor.

8.      Zahlungsbedingungen 

8.1     Es gelten die bei Vertrags­abschluss vereinbarten Preise. Alle Preise verstehen sich, wenn nicht ausdrücklich schriftlich angegeben, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer von 19%.

8.2     Soweit bei Vertrags­abschluss keine andere schriftliche Regelung getroffen ist, werden die Teilnehmer­gebühren mit Zugang der Teilnahme­bestätigung und/ oder der Rechnung ohne Abzug sofort fällig.

8.3     Der Teilnehmer kommt nach Fälligkeit, unabhängig vom Verzugs­eintritt nach 8.2 (§ 286 II 2 BGB), durch Mahnung oder spätestens 30 Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungs­aufstellung, in Zahlungsverzug.

8.4     Bei Zahlungs­verzug hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Teilnahme an der Veranstaltung. Die PEM ist berechtigt, den Teilnehmer während des Zahlungs­verzugs im Rahmen ihres Zurück­behaltungs­rechts von der Veranstaltung auszuschließen.

8.5     Während des Zahlungs­verzuges ist die PEM berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen von 5 Prozentpunkten über dem Basis­zinssatz bei Verbrauchern und von 8 Prozent­punkten über dem Basis­ansatz bei Unternehmen geltend zu machen. Die Geltend­machung eines weiteren Schadens ist hierdurch nicht ausgeschlossen. 

9.      Widerrufs- und Rücktrittsrecht

Die Widerrufsfrist selbst beträgt gemäß § 355 I BGB zwei Wochen und beginnt mit Absendung der Anmeldung. Beleg hierfür ist das Datum auf der Anmeldung. Der Widerruf ist schriftlich ent­weder per Mail an coaching@pemyourway.de oder schriftlich an: Per- Eric Mohns, Feldkamp 8, 21244 Buchholz i.d.N zu senden.

Der Widerruf bedarf keiner Begründung. Zur Wahrung der Frist genügt die frist­gerechte Absendung des Widerrufs. Nach Eingang des Widerrufs sind wir gesetzlich verpflichtet eventuelle Zahlungen zurückzuerstatten.

9.1     Unabhängig vom vorge­nannten Widerrufs­recht bleibt dem Teil­nehmer ein Rücktritts­recht nach folgenden Maßgaben vorbehalten:
 

a. Der Rücktritt ist schriftlich gegenüber der PEM zu erklären. Ein kostenloser Rücktritt von dem Vertrag ist nicht möglich.

b. Bei Rücktritt von 90 (oder mehr) Tagen vor Veranstaltungsbeginn, werden 20% des Gesamtbetrages einbehalten.

c. Bei Rücktritt von weniger als 60 Tagen vor Veranstaltungsbeginn werden 50% des Gesamtbetrages einbehalten.

d. Bei Rücktritt innerhalb 30 Tagen vor Veranstaltungsbeginn ist der volle Betrag der vereinbarten Veran­staltungs­gebühr zu zahlen.

9.2     Mit dieser Gebühr sind die Bearbeitungs­kosten, Auf­wendungen und Schadens­ersatz abgegolten. Bis dahin gelei­stete Zahlungen werden mit der Storno­gebühr verrechnet. Dem Teil­nehmer bleibt ausdrücklich der

Nachweis gestattet, ein Schaden oder eine Wert­minderung sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale.

9.3     Ist eine bestimmte (Mindest-) Lehrgangsdauer vereinbart, ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Das Recht zur außer­ordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.

9.4.    Im Falle einer Veranstaltung für die externe Räumlichkeiten angemietet werden, gelten Sonder-Rücktrittsrechte:
 

a. Der Rücktritt ist schriftlich gegenüber der PEM zu erklären. Ein kostenloser Rücktritt von dem Vertrag ist nicht möglich.

b. Bei Rücktritt von 180 (oder mehr) Tagen vor Veranstaltungsbeginn, werden 40% des Gesamtbetrages einbehalten.

c. Bei Rücktritt von weniger als 180 Tagen vor Veranstaltungsbeginn werden 80% des Gesamtbetrages einbehalten.

d. Bei Rücktritt innerhalb 90 Tagen vor Veranstaltungsbeginn ist der volle Betrag der vereinbarten Veran­staltungs­gebühr zu zahlen.

 
9.5.   Höhere Gewalt

Im Falle von Höherer Gewalt, die nicht die PEM  zu verantworten hat, hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Rückzahlung der Workshop-Gebühren. Individuelle Kulanzregelungen der Terminverlegung werden ausschließlich schriftlich getroffen.  
 

10.    Daten

10.2    Dem Teilnehmer ist bekannt, dass die für die Vertragsabwicklung erforderlichen Daten von der PEM gespeichert werden. Mit der Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer mit der Verarbeitung seiner Daten einverstanden. Die Daten werden von der PEM nicht an Dritte weitergegeben.

10.3    Die PEM verpflichtet sich zur Geheim­haltung sämtlicher relevanter Vorgänge, die durch die Zusammen­arbeit mit dem Teil­nehmer bekannt geworden sind, sofern dem nicht dringende und berechtigte Interessen entgegenstehen (zum Beispiel Durch­setzung von Gebühren­forderungen).

10.4    Sofern der Teilnehmer eingewilligt hat, nutzt die PEM ihre Bestands­daten zu folgenden Zwecken:
 

►     Marktforschung

►     Verbesserung der Leistungen

►     Gestaltung von neuen Produkten

►     Kundenberatung

11.    Haftung

11.1    Der Teilnehmer wird aufgefordert, auf seine persönlichen Gegenstände zu achten. Für den Verlust oder den Diebstahl von persönlichen Gegenständen der Teilnehmer haftet die PEM nicht bzw. nur bis zur Höhe einer etwaig bestehenden Versicherungssumme.

11.2    Die PEM ist um die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Lehrinhalte bemüht. Der Teilnehmer wird jedoch darauf hingewiesen, dass sich durch Änderungen der Rechtslage, wissenschaftlicher Ansichten oder im Einzelfall andere Beurteilungen ergeben können.

11.3    Die PEM haftet für Schäden, die durch ihn oder durch seine Erfüllungs­gehilfen vorsätzlich oder grob­fahrlässig verursacht werden. Bei einfacher Fahr­lässigkeit haftet die PEM nur auf den typischer­weise eintretenden, vorher­sehbaren Schaden und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Der Schadens­betrag ist je Einzel­fall auf die Veranstaltungs­gebühr begrenzt. Soweit eine Ver­sicherung der PEM einen höheren Schadens­ersatz leistet, ist der Schadens­ersatzanspruch - auch für die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit - auf die Versicherungs­leistung begrenzt. Eine weitere Haftung ist ausgeschlossen.

11.4    Der Teil­nehmer darf gegen Forderungen der PEM nur mit unbe­strittenen oder rechtskräftigen fest­gestellten Forderungen aufrechnen.

12.    Verjährung

Mit Ausnahme der Haftung wegen Vorsatzes vereinbaren die Parteien eine Erleich­terung der Verjährung von 3 Jahren auf 6 Monate. Die Verjährungs­frist beginnt spätestens mit Veranstaltungs­ende.
 

13.    Sonstige Bestimmungen

13.1    Das Vertrags­verhältnis unterliegt ausschließlich dem geltenden Recht der Bundesrepublik Deutschland.

13.2    Der Verzicht auf die zusätzlichen und expliziten Aufführungen der verschiedenen Gender Formen bedeutet keine Diskriminierung und ist ausschließlich auf den verbesserten Sprach­fluss zurückzuführen.

13.3    Ist der Teilnehmer Kaufmann gilt als Gerichtsstand der Sitz der PEM in Buchholz i.d.N als vereinbart.

13.4    Sollte(n) eine oder mehrere Bestimmung(en) des Vertrages oder dieser AGB unwirksam sein oder ihre Rechts­wirkung später verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An Stelle der unwirksamen Bestimmungen gilt, soweit rechtlich zulässig, eine andere angemessene Regelung, welche wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was die Vertrags­partner vereinbart haben. 

Stand: 2021

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