AGB´s
1. Preise und Zahlungsbedingungen
1.1. Sofern sich aus dem Angebot des Verkäufers nichts anderes ergibt, handelt es sich beiden angegebenen Preisen um Endpreise, die die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten.Gegebenenfalls zusätzlich anfallende Liefer- und Versandkosten werden in der jeweiligenProduktbeschreibung gesondert angegeben.
1.2. Bei Lieferungen in Länder außerhalb der Europäischen Union können im Einzelfallweitere Kosten anfallen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat und die vom Kunden zutragen sind. Hierzu zählen beispielsweise Kosten für die Geldübermittlung durchKreditinstitute (z.B. Überweisungsgebühren, Wechselkursgebühren) oder einfuhrrechtlicheAbgaben bzw. Steuern (z.B. Zölle).
1.3. Dem Kunden stehen verschiedene Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung.
1.4. Ist Vorauskasse vereinbart, ist die Zahlung sofort nach Vertragsabschluss fällig.
2. Anwendbares Recht
2.1. Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der BundesrepublikDeutschland unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Waren.Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durchzwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichenAufenthalt hat, entzogen wird.
2.2. Handelt der Kunde als Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oderöffentlich-rechtliches Sondervermögen mit Sitz im Hoheitsgebiet der BundesrepublikDeutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragder Geschäftssitz des Verkäufers. Hat der Kunde seinen Sitz außerhalb des Hoheitsgebietsder Bundesrepublik Deutschland, so ist der Geschäftssitz des Verkäufers ausschließlicherGerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag, wenn der Vertrag oder Ansprücheaus dem Vertrag der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des Kunden zugerechnet werdenkönnen. Der Verkäufer ist in den vorstehenden Fällen jedoch in jedem Fall berechtigt, dasGericht am Sitz des Kunden anzurufen.
3. Datenschutzbestimungen [siehe Datenschutz 5.]
4. Mietvereinbarungen
1. Der Tages-/Stundensatz ist zusätzlich zum Kilometerpreis zu zahlen, wenn kein Sondertarif vereinbart ist.
Treibstoffkosten gehen zu Lasten des Mieters, der Mieter hat entsprechende Tanknachweise bei Fahrzeugrückgabe vorzulegen.
Alle Mietpreise sind sofort fällig. Sind Rechnungsempfänger und Mieter nicht identisch, so wird der Rechnungsempfänger entgültig erklärt,
für den geschuldeten Betrag nicht oder nicht vollständig einzustehen. Bis zu dieser Erklärung gilt die Verjährung als unterbrochen.
Dies gilt insbesondere für sogenannte "Unfallersatzvermietungen".
2. Gibt der Mieter das Fahrzeug nicht am vereinbarten oder dem Tarif vorgesehenen Ort zurück, so hat er eine Vergütung nach der
allgemein vom Vermieter aufgestellten Liste der Rückführungsgebühren und eventuell eine geänderte Miete zu zahlen.
3. Das Fahrzeug darf nur von Personen geführt werden, die als Fahrer im Mietvertrag eingetragen sind oder vom Vermieter anerkannt
worden sind. Jeder Fahrer muss die Voraussetzungen vom Absatz 4. erfüllen.
4. Soweit der Mietvertrag keine abweichende Regelung vorsieht, darf ein Fahrermindestalter von 21 Jahren und eine Führerscheinbesitzdauer
von drei Jahren nicht unterschritten werden. Er darf nicht unter Einfluss von Alkohol oder Drogen stehen.
5. Das Fahrzeug darf nur bestimmungsgemäß gebraucht und nicht zur gewerblichen Personenbeförderung, zu Motorsport, zu Fahrerschulungen
oder zum Abschleppen anderer Fahrzeuge benutzt werden. Leicht entzündliche, giftige oder sonst gefährliche Stoffe dürfen nicht
transportiert werden. Ein LKW darf nur unter Beachtung der besonderen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Güterverkehrs benutzt
werden.
6. Bei jedem Unfall, bei einem Diebstahl und bei jeder Beschädigung des Fahrzeugs durch unbekannte Dritte hat der Mieter:
- sofort die Unfallaufnahme am Unfallort durch die Polizei zu veranlassen.
- Namen und Anschriften von -beteiligten und Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen Unfallbeteiligten Fahrzeuge festzuhalten.
- unverzüglich den Vermieter zu benachrichtigen und Ihm einen detaillierten Bericht zu geben.
- dem Vermieter sofort Fahrzeugpapiere und Schlüssel auszuhändigen, wenn das Fahrzeug gestohlen oder nicht mehr fahrbereit ist.
7. Der Mieter haftet verschuldensunabhängig für Fahrzeugschäden nur bis zu dem im Mietvertrag genannten Höchstbetrag, wenn der Schaden
nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht und die in Absatz 3., 4., 5., 6. getroffenen Bestimmungen eingehalten sind. Wird
eine Haftungsbefreiung oder Haftungsbegrenzung vereinbart und werden die in 4., 5., 6. getroffenen Bestimmungen eingehalten, so haftet
der Mieter nur dann für einen weitergehenden Schaden, wenn er auch bei bestehen einer Vollkaskoversicherung haften würde. Ist es zur
Feststellung der Haftung des Mieters erforderlich, in die polizeiliche Ermittlungsakte einzusehen, wird der Ersatzanspruch erst fällig,
wenn der Vermieter Gelegenheit hatte, in die Akten Einsicht zu nehmen. Etwaige Abschleppkosten, Transferkosten eines beschädigten
Fahrzeuges sowie Mietausfall sind von der Haftungsreduzierung ausgenommen.
8. Bei Rückgabe von Fahrzeugen außerhalb unserer Geschäftszeiten erfolgt kein Gefahrübergang.
[Der Gefahrübergang im Schuldrecht beschreibt den Zeitpunkt, zu dem das Risiko der Verschlechterung oder des Verlusts
der geschuldeten Sache vom Schuldner auf den Gläubiger übergeht.]
9. Wird eine Insassenunfallversicherung vereinbart, so erhält der Mieter von dem Versicherer, den der Vermieter vermittelt ,
Versicherungsschutz in Höhe der in der Preisliste angegebenen Beträge.
10. Abgesehen von Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit haftet der Vermieter nicht für Schäden, die dem Mieter
durch Mängel des Fahrzeugs oder durch Verlust/Beschädigung von im Fahrzeug zurückgelassenen Gegenständen entstehen.
11. Die Vermieterin ist berechtigt, an etwaigen im Mietfahrzeug oder ihren Geschäftsräumen zurückgelassenen Gegenständen bis zur
Rechnungsbegleichung ein Pfandrecht geltend zu machen.
12. Die Vermieterin hat das Recht, bei einer nicht genehmigten Mietzeitüberschreitung:
- über den Mietpreis hinaus einen Ersatz für den entstandenen Schaden zu verlangen
- das Mietfahrzeug ohne Vorankündigung zu Lasten des Mieters sicherzustellen.
13. Auslandsfahrten mit dem Mietfahrzeug sind untersagt, soweit nicht eine schriftliche Genehmigung der Vermieterin vorliegt. Bei dem
nicht genehmigten Versuch des Grenzübertrittes ist die Vermieterin zur fristlosen Kündigung des Mietvertrages und zur sofortigen Sicherstellung
des Mietfahrzeuges berechtigt. Die Kosten für den Rücktransfer des Mietfahrzeuges zur Vermietstation trägt der Mieter.
14. Der Mieter ist damit einverstanden, das seine persönlichen Daten vom Vermieter gespeichert und über den zentralen Warnring der
Autovermieter an Dritte weitergegeben werden, wenn die bei Anmietung des Fahrzeuges gemachten Angaben unrichtig sind, das gemietete
Fahrzeug nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgegeben wurde oder der Mieter seinen Zahlungsverplichtungen nicht nachkommt.
15. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
14. Gerichtsstand ist Wernigerode
15. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vermietbedingungen oder des jeweiligen Mietvertrages rechtsunwirksam sein oder werden,
so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. In einem solchen Fall sind Vertrag und allgemeine Geschäftsbedingungen
ihrem Sinn nach zur Durchführung zu bringen. Beruht die Ungültigkeit auf einer Leistungs- oder Zeitbestimmung, wo tritt an die Stelle das
gesetzlich zulässige Maß.
5. Datenschutz
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